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Jugendhilfepraxis gegen das Wohl der Kinder?

Die Rechtsprechung der deutschen Familiengerichte und die Arbeit der Jugendämter sehen sich zunehmender Kritik ausgesetzt. Erst vor wenigen Tagen, am 19.11.2024, hat Kinderschutzexperte Wolfgang Hammer eine neue Studie veröffentlicht mit dem Titel: “Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren in Deutschland – Eine Analyse medialer Falldokumentationen“. Darin greift er die Rechtsprechung der Familiengerichte scharf an. Sie richte sich bei Fällen häuslicher Gewalt, die hauptsächlich von den Vätern ausgehe, überwiegend gegen Mütter und Kinder und stelle das Umgangsrecht der Väter über den Schutz der Opfer. Nun gibt es weitere Vorwürfe gegen die mit der Jugendhilfe befassten Behörden. Sie betreffen den Datenschutz in familienrechtlichen Streitigkeiten. Wir sehen uns an, was im Saale-Orla-Kreis (Thüringen) Gegenstand heftiger Kritik geworden ist.

Herr Meißner, Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D. aus Saalfeld hat am 3.6.2024 Landrat Christian Herrgott (CDU) und das Jugendamt des Saale-Orla-Kreises angeschrieben und in seiner Mail 15 Fragen gestellt zum Datenschutz und zu illegalen Datentransfers in der Jugendhilfepraxis. Am 30.11.2024 hat Dr. Hüsnü Topal den Landrat noch einmal an diese 15 Fragen erinnert und angemahnt: „Wir erkennen ein riesiges Datenschutzproblem im Speichern (auf Vorrat) und Verarbeiten von unrichtigen personenbezogenen Daten“. Von einer Antwort des Landrats haben wir bisher nichts gehört.

Die Mails von Dr Meißner und Dr. Topal kommen sicher nicht von ungefähr. Niemand schreibt so etwas, wenn es nicht eine ganze Reihe von familienrechtlichen Verfahren gäbe, in denen der Datenschutz für die betroffenen Familien bereits untergraben wurde. Die Vorwürfe der Ärzte:

  • die Produktion von unrichtigen personenbezogenen Daten wie falschen Tatsachenbehauptungen und Gerüchten
  • keine richterliche Prüfung der anwaltlichen Erklärungen
  • fehlende Hinweise auf den gesetzlichen Datenschutz
  • Speichern und Verarbeiten von unrichtigen personenbezogenen Daten im Jugendamt
  • Weitergabe vertraulicher Schreiben wie z.B. psychiatrische Gutachten vom Familiengericht an das Jugendamt ohne Einwilligung der Betroffenen
  • keine behördliche Kontrolle über die Einhaltung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen
  • Aushorchen von Kindern durch Jugendamtsmitarbeiter über die Verhältnisse ihrer Eltern ohne deren Einwilligung
  • Verweigerung von Einsicht erwachsener Personen in die sie selbst betreffende Jugendamtsakte

Das ist alles starker Tobak. Sollten die Vorwürfe der Wahrheit entsprechen – und daran haben wir keinen Zweifel – dann untergräbt dies massiv das Vertrauen in die Behörden der Jugendhilfe.

Wir schließen uns daher der Forderung an, dass Landrat Herrgott auf die Fragen antworten muss. Sonst werden seine Behörden immer unglaubwürdiger.

Außerdem sehen wir die Notwendigkeit, dass ein staatlich unabhängiges Gremium die Arbeit der Jugendämter überwacht, insbesondere was die Inobhutnahme von Kindern betrifft. Die offensichtlich bestehende staatliche Willkür in vielen Fällen muss beendet werden. Familienrichter, die trotz häuslicher Gewalt von Vätern diesen ein Umgangsrecht mit den Kindern einräumen, sollten öffentlich gebrandmarkt werden, denn sie gefährden das Wohl der Kinder und ihrer Mutter. Das Vertrauen in die Justiz bei familienrechtlichen Verfahren ist bereits so weit untergraben, dass Reformen unumgänglich geworden sind. Es darf nicht sein, dass Jugendämter, so wie beim „Kentler-Experiment“ nachgewiesen, in den Kinderhandel verwickelt sind. Unsere Kinder haben einen echten Schutz verdient und dürfen nicht noch weiter traumatisiert werden!

AG Kinder, Jugend und Familie der Partei dieBasis, Dezember 2024

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