LVTH Blogbeitrag Standard

Zensus-Musterschreiben von Prof. Dr. Martin Schwab

Liebe Community,

Am Freitag, den 5.8.2022 habe ich im Corona-Ausschuss mein neues Arbeitsergebnis vorgestellt – ein Musterschreiben für den Zensus.

Die Idee dahinter ist die folgende: Wir wissen nicht, was der Staat mit den Zensus-Daten macht. In den einschlägigen Rechtsvorschriften ist das äußerst vage formuliert. Gleichzeitig wird im politischen Raum die Diskussion um eine Vermögensabgabe zur Finanzierung der aktuellen Krisen immer lauter. Also müssen wir das Instrumentarium des Datenschutzrechts aktivieren und sicherstellen, dass die Zensus-Daten nicht für Enteignungsmaßnahmen missbraucht werden.

Ich empfehle, dieses Schreiben zusammen mit dem ausgefüllten Papier-Fragebogen an das jeweils zuständige Statistische Landesamt zu schicken. Und vielleicht empfiehlt es sich, die Corona-Ausschuß-Sequenz, in der ich das Musterschreiben vorstelle, vorher anzusehen, weil ich dort das Ziel und die Art und Weise der Verwendung noch einmal näher erläutere.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab

PS: Auch nach bereits erfolgter Papier-Fragebogen-Abgabe können Sie das jetzt noch absenden – für die Forderung nach einer Datenschutzerklärung ist es nie zu spät! Wichtig ist dabei, immer die Fragebogen-Nummer anzugeben, damit das Statistische Landesamt Ihre Forderung zuordnen kann.

Nach oben scrollen