Nein zur erneuten Ermächtigung der Bundesregierung durch die Erklärung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

3. Juni 2021, 6.25 Uhr, auf einem Balkon in der Erfurter Innenstadt

Während meines morgendlichen Rituals, Kaffee und Twitter, erreicht mich ein Retweet der Basistas aus Köln. Die Deutsche Presseagentur (DPA) erhielt Informationen aus „Kreisen“ der Bundesregierung, wonach sich die große Koalition für das erneute Verlängern der Erklärung der Pandemie zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite aussprechen würde.

Nun, täglich grüßt das Murmeltier. Oder im Fall der Corona-Maßnahmen könnten wir auch sagen: Alle drei Monate grüßt das Murmeltier. Der Bundestag muss zu Ende Juni darüber entscheiden, ob aus heutiger Sicht eine epidemische Lage von nationaler Tragweite im Sinne des § 5 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz vorliegt.

In den nächsten Tagen werden wir also wieder vermehrt mit aufmerksamkeitsstarken medialen Auftritten von „Spitzenpolitikern“ der Regierungskoalition rechnen können, die genau diese Frage mit JA beantworten werden. Wie seit Jahren, bei strittigen Themen, zur politischen Praxis geworden, werden CDU/CSU und auch SPD wohl wieder die Karte „Alternativlos“ spielen.

Was ist denn jetzt eigentlich eine epidemische Lage von nationaler Tragweite?

Wahrscheinlich geht es Euch da wie mir. Ich musste nachschauen. Denn, obgleich ich mich als interessierten Leser, Hörer und Zuschauer betrachte, muss ich sagen: die wirklich wichtigen Informationen bleiben nicht immer von ganz von allein im Gedächtnis.

Gesucht – gefunden – beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestages wurde ich fündig. Wen es interessiert, gefunden habe ich die Informationen im Dokument WD 9 – 3000 – 045/20

Im Sinne des § 5 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz liegt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite also dann vor, wenn:

  • eine durch den seuchenrechtlichen Notfall hervorgerufene erhebliche Gefährdung des Funktionierens des Gemeinwesens droht,
  • in einer sich dynamisch entwickelnden Ausbruchssituation die Gefahr des Eintritts einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik besteht, die durch eine sich grenzüberschreitend ausbreitende übertragbare Krankheit gekennzeichnet ist,
  • dieser Gefährdungslage für die öffentliche Gesundheit nur begrenzt auf Landesebene begegnet werden kann,
  • der Gefahr einer Destabilisierung des gesamten Gesundheitssystems vorgebeugt werden muss.

Nein zur erneuten Ermächtigung

Aus meiner persönlichen Sicht trifft keiner dieser Faktoren auf unsere aktuelle Situation zu. Von mir also ein klares Nein zur erneuten Ermächtigung. Zumindest heute … Juni 2021. Plausibel dargelegte Begründungen für ergriffene Maßnahmen sind nun schon länger nicht die Stärke der Bundesregierung. Daher bin ich schon sehr gespannt auf die Argumente, die uns da in den nächsten Tagen und Wochen zu flattern.

Vergessen wir allerdings, bei all der medialen Aufmerksamkeit, die diese Regierungspolitiker genießen werden, eines nicht: Es ist Aufgabe der Volksvertreter im Bundestag, darüber abzustimmen. Insofern ist auch bei diesem Thema noch nicht aller Tage Ende – rede ich mir zumindest ein.

Unter folgendem Link könnt Ihr den Abgeordneten (m/w/d) für Euren Wahlkreis finden. Dort habt Ihr auch jede Menge Kontaktmöglichkeiten, um Euren Volksvertretern, egal welcher Partei sie angehören, Euren Standpunkt JETZT mitzuteilen. Ich werde das tun. Ganz oben auf meiner Liste steht da Carsten Schneider von der SPD im Wahlkreis Erfurt-Weimar-Weimarer Land … denn ihm laufe ich tatsächlich recht häufig in der Erfurter Altstadt über den Weg.

https://www.bundestag.de/abgeordnete

…to be continued…

Sven Sauer, Papa und angestellter Kreativer, Erfurt-Altstadt

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